Barrierefreiheit
Herzlich Willkommen auf unserer Website! Wir möchten, dass alle Menschen – unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen – uneingeschränkt auf unsere Inhalte zugreifen können. Deshalb arbeiten wir aktuell mit Hochdruck an einem neuen, vollumfänglich barrierefreien Auftritt, der allen Zielgruppen gerecht wird. Bis dieser fertig ist, haben wir die wichtigsten Informationen in einem speziell barrierefrei gestalteten Onepager zusammengefasst. Die nachfolgenden Angaben und Standards beziehen sich ausschließlich auf diese Onepager-Version.
► Barrierefreie Onepager-Version:
https://barrierefrei.kfo-radolfzell.de
Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltende Anforderungen
Praxis für Kieferorthopädie Dr. Eva-Maria Moll ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://barrierefrei.kfo-moll.de und wurde am 28.06.2025 erstellt.
Dienstleistungsbeschreibung
Die Kieferorthopädische Praxis Dr. Eva Maria Moll in Radolfzell bietet moderne, individuell auf die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen abgestimmte Behandlungskonzepte. Unser Leistungsspektrum umfasst neben klassischen festsitzenden und herausnehmbaren Zahnspangen auch innovative, nahezu unsichtbare Korrekturverfahren wie Alignerschienen sowie funktionelle Therapien und Frühbehandlungen bei Kieferentwicklungsstörungen. Wir beraten Sie ausführlich zu allen Therapieoptionen, erstellen eine auf Sie zugeschnittene Diagnostik und begleiten Sie während des gesamten Behandlungsprozesses – von der Planung bis zum Retentionsmanagement nach Abschluss der Therapie.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
- Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
- Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
- Kontrast: Texte und Grafiken weisen genügend Kontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen verbessert.
- Verständliche Sprache: Die Website nutzt eine klare und einfache Sprache, kurze Sätze sowie verständliche Ausdrücke.
- Alt-Texte: Auf der Website sind für alle Bilder aussagekräftige Alt-Texte vorhanden, die vom Screenreader korrekt interpretiert werden, sodass Nutzer mit Sehbehinderungen die Informationen vollständig wahrnehmen können.
- Links: Alle Links sind eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.
Zusätzlich erfüllte Anforderungen
- Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf unseren speziell erstellten barrierefreien Onepager, in dem wir die wichtigsten Inhalte und Funktionen kompakt und übersichtlich zusammengefasst haben.
Feedback und Ansprechpartner
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Eva-Maria Moll
Tegginger Str. 5
78315, Radolfzell
info@kfo-radolfzell.de
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht.
Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen.
Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden.
Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.